Bitte lesen Sie die verschiedenen Schritte unten
um Ihre Anfrage an das TLScontact Center zu senden.
Jedes Dokument, das von der belgischen Botschaft zur Legalisierung vorgelegt wird, muss zuerst von verschiedenen zuständigen tunesischen Behörden (zB Gouvernement, Ministerien usw.) legalisiert werden. Für Ihre Hilfe können Sie die Liste mit Beispielen unten konsultieren.
Die vorgelegten Dokumente und deren mögliche Übersetzungen müssen weniger als 6 Monate datiert sein.
Wenn ein Dokument auf Arabisch verfasst wurde, muss es mit einer Übersetzung ins Französische, Niederländische oder Deutsche eingereicht werden. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Bitte beachten Sie, dass auch die Stempel in Arabisch übersetzt werden müssen. Die Botschaft wird das Originaldokument sowie seine Übersetzung legalisieren.
Konsulargebühren: 20,00 EUR pro Dokument zahlbar in TND, zusätzlich zu den TLScontact-Servicegebühren (bitte überprüfen Sie die Beglaubigungs- und Servicegebühren.
Konsultieren Sie den Abschnitt Legalisationsgebühren und Servicegebühren für Konsulargebühren und Servicegebühren.
Der Antragsteller muss nicht anwesend sein, um seine Dokumente zu beglaubigen, eine andere Person kann dies an seiner Stelle tun AUSSER im Fall einer Unterschriftsbeglaubigung, für die Anwesenheit ist obligatorisch.
Es ist zwingend erforderlich, dass Vor- und Nachname auf allen Dokumenten gleich geschrieben werden.
Entzug legalisierter Dokumente: am nächsten Tag. Erfolgt die Einzahlung am Freitag oder Samstag, erfolgt die Auszahlung am Montag von 15:30 bis 16:30 Uhr
Die Botschaft ist nicht befugt, beglaubigte Kopien auszustellen.
Von der Botschaft beglaubigte Dokumente können direkt an die zuständige Behörde in Belgien geliefert werden.
Einige Beispiele für die Dokumentation
Zeugnis, Zeugnis und Abitur
Das französische Originaldokument muss zuerst beim Bildungsministerium und beim Außenministerium legalisiert werden. Wenn das Originaldokument auf Arabisch ist, befolgen Sie bitte die gleichen Schritte und fügen Sie eine vom Justiz- und Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung hinzu.
Beachten Sie, dass die Originaldokumente für Äquivalenzen nicht legalisiert werden müssen. Andererseits kann das Konsulat eine beglaubigte Kopie dieser Dokumente legalisieren. Diese Kopie muss von der Gemeinde und dann vom Außenministerium als wahrheitsgetreu beglaubigt werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Übersetzungen einer echten Kopie auf Arabisch ins Französische im Original vorgelegt und vom Justiz- und Außenministerium beglaubigt werden müssen.
Abitur
Das Original des französischsprachigen Abiturzeugnisses muss zunächst beim Bildungsministerium und beim Außenministerium beglaubigt werden. Wenn das Originaldokument auf Arabisch ist, führen Sie die gleichen Schritte aus und fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung hinzu.
Beachten Sie, dass das Originaldiplom für Äquivalenzen nicht legalisiert werden muss. Andererseits kann das Konsulat eine beglaubigte Kopie dieses Diploms legalisieren. Diese Kopie muss von der Gemeinde und dann vom Außenministerium als wahrheitsgetreu beglaubigt werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Übersetzungen einer echten Kopie auf Arabisch ins Französische müssen im Original vorgelegt und vom Justiz- und Außenministerium beglaubigt sein.
Abiturzeugnis
Das Original der französischen Originalabschrift muss zunächst beim Bildungsministerium und beim Außenministerium beglaubigt werden. Wenn das Originaldokument auf Arabisch ist, befolgen Sie bitte die gleichen Schritte und fügen Sie eine vom Justiz- und Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung hinzu.
Beachten Sie, dass für Äquivalenzen die ursprüngliche Aussage nicht legalisiert werden darf. Das Konsulat kann jedoch eine beglaubigte Kopie des Transcripts legalisieren. Diese Kopie muss von der Gemeinde und dann vom Außenministerium als wahrheitsgetreu beglaubigt werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Übersetzungen einer echten Kopie auf Arabisch ins Französische im Original vorgelegt und vom Justiz- und Außenministerium beglaubigt werden müssen.
Hochschuldiplom, Transcript of Records, Leistungsnachweis
Das französische Originaldokument muss vom Ministerium für Hochschulbildung und dem Außenministerium legalisiert werden. Wenn das Originaldokument auf Arabisch ist, befolgen Sie bitte die gleichen Schritte und fügen Sie eine vom Justiz- und Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung hinzu.
Beachten Sie, dass die Originaldokumente für Äquivalenzen nicht legalisiert werden müssen. Andererseits kann das Konsulat eine beglaubigte Kopie dieser Dokumente legalisieren. Diese Kopie muss von der Gemeinde und dann vom Außenministerium als wahrheitsgetreu beglaubigt werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Übersetzungen einer originalgetreuen Kopie ins Arabische ins Französische im Original angefertigt und vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigt werden müssen.
Studienförderung in Belgien (Anlage 32)
Wenn der Bürge in Belgien wohnt, wird die Deckungszusage von seiner Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Wenn der Bürge im Ausland wohnt, wird die Zahlungsverpflichtung von der belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung seines Wohnsitzes ausgestellt. Das Dokument muss vom Bürgen vor dem Schalterpersonal unterschrieben und von einer Kopie seines Reisepasses, Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und / oder Aufenthaltserlaubnis begleitet werden. Der Agent überprüft die Identität des Bürgen.
Der Bürge muss seinen Nachweis der ordnungsgemäßen und ausreichenden Zahlungsfähigkeit beifügen (die letzten 3 Gehaltsabrechnungen und / oder einen Kontoauszug der letzten 3 Monate, ... sonstige amtliche Einkommensnachweise ).
Wir weisen darauf hin, dass der geförderte Student monatlich umgerechnet 666 € für seine persönlichen Ausgaben haben muss, sonst wird der Hinweis „ausreichende Zahlungsfähigkeit“ nicht auf der Förderung angebracht. / p>
Von der Gemeinde ausgestellte Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.)
Das französische Originaldokument muss vom Gouvernement und dem Außenministerium legalisiert werden. Das Originaldokument in arabischer Sprache muss vom Gouvernement und dem Außenministerium legalisiert werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Bulletin (Nr. 3)
Das französische Original muss vom Außenministerium legalisiert werden. Das arabische Original muss vom Außenministerium beglaubigt werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Urteile
Das arabische Original muss vom Justiz- und Außenministerium legalisiert werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Wohnsitzbescheinigung
Das französische Original muss vom Außenministerium legalisiert werden. Das arabische Original muss vom Außenministerium beglaubigt werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
müssen im Original vorgelegt und vom Justiz- und Außenministerium beglaubigt sein.
Abiturzeugnis
Das Original der französischen Originalabschrift muss zunächst beim Bildungsministerium und beim Außenministerium beglaubigt werden. Wenn das Originaldokument auf Arabisch ist, befolgen Sie bitte die gleichen Schritte und fügen Sie eine vom Justiz- und Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung hinzu.
Beachten Sie, dass für Äquivalenzen die ursprüngliche Aussage nicht legalisiert werden darf. Das Konsulat kann jedoch eine beglaubigte Kopie des Transcripts legalisieren. Diese Kopie muss von der Gemeinde und dann vom Außenministerium als wahrheitsgetreu beglaubigt werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Übersetzungen einer echten Kopie auf Arabisch ins Französische im Original vorgelegt und vom Justiz- und Außenministerium beglaubigt werden müssen.
Hochschuldiplom, Transcript of Records, Leistungsnachweis
Das französische Originaldokument muss vom Ministerium für Hochschulbildung und dem Außenministerium legalisiert werden. Wenn das Originaldokument auf Arabisch ist, befolgen Sie bitte die gleichen Schritte und fügen Sie eine vom Justiz- und Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung hinzu.
Beachten Sie, dass die Originaldokumente für Äquivalenzen nicht legalisiert werden müssen. Andererseits kann das Konsulat eine beglaubigte Kopie dieser Dokumente legalisieren. Diese Kopie muss von der Gemeinde und dann vom Außenministerium als wahrheitsgetreu beglaubigt werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Übersetzungen einer originalgetreuen Kopie ins Arabische ins Französische im Original angefertigt und vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigt werden müssen.
Studienförderung in Belgien (Anlage 32)
Wenn der Bürge in Belgien wohnt, wird die Deckungszusage von seiner Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Wenn der Bürge im Ausland wohnt, wird die Zahlungsverpflichtung von der belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung seines Wohnsitzes ausgestellt. Das Dokument muss vom Bürgen vor dem Schalterpersonal unterschrieben und von einer Kopie seines Reisepasses, Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und / oder Aufenthaltserlaubnis begleitet werden. Der Agent überprüft die Identität des Bürgen.
Der Bürge muss seinen Nachweis der ordnungsgemäßen und ausreichenden Zahlungsfähigkeit beifügen (die letzten 3 Gehaltsabrechnungen und / oder einen Kontoauszug der letzten 3 Monate, ... sonstige amtliche Einkommensnachweise ).
Wir weisen darauf hin, dass der geförderte Student monatlich umgerechnet 666 € für seine persönlichen Ausgaben haben muss, sonst wird der Hinweis „ausreichende Zahlungsfähigkeit“ nicht auf der Förderung angebracht. / p>
Von der Gemeinde ausgestellte Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.)
Das französische Originaldokument muss vom Gouvernement und dem Außenministerium legalisiert werden. Das Originaldokument in arabischer Sprache muss vom Gouvernement und dem Außenministerium legalisiert werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Bulletin (Nr. 3)
Das französische Original muss vom Außenministerium legalisiert werden. Das arabische Original muss vom Außenministerium beglaubigt werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Urteile
Das arabische Original muss vom Justiz- und Außenministerium legalisiert werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Wohnsitzbescheinigung
Das französische Original muss vom Außenministerium legalisiert werden. Das arabische Original muss vom Außenministerium beglaubigt werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
müssen im Original vorgelegt und vom Justiz- und Außenministerium beglaubigt sein.
Abiturzeugnis
Das Original der französischen Originalabschrift muss zunächst beim Bildungsministerium und beim Außenministerium beglaubigt werden. Wenn das Originaldokument auf Arabisch ist, befolgen Sie bitte die gleichen Schritte und fügen Sie eine vom Justiz- und Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung hinzu.
Beachten Sie, dass für Äquivalenzen die ursprüngliche Aussage nicht legalisiert werden darf. Das Konsulat kann jedoch eine beglaubigte Kopie des Transcripts legalisieren. Diese Kopie muss von der Gemeinde und dann vom Außenministerium als wahrheitsgetreu beglaubigt werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Übersetzungen einer echten Kopie auf Arabisch ins Französische im Original vorgelegt und vom Justiz- und Außenministerium beglaubigt werden müssen.
Hochschuldiplom, Transcript of Records, Leistungsnachweis
Das französische Originaldokument muss vom Ministerium für Hochschulbildung und dem Außenministerium legalisiert werden. Wenn das Originaldokument auf Arabisch ist, befolgen Sie bitte die gleichen Schritte und fügen Sie eine vom Justiz- und Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung hinzu.
Beachten Sie, dass die Originaldokumente für Äquivalenzen nicht legalisiert werden müssen. Andererseits kann das Konsulat eine beglaubigte Kopie dieser Dokumente legalisieren. Diese Kopie muss von der Gemeinde und dann vom Außenministerium als wahrheitsgetreu beglaubigt werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Übersetzungen einer originalgetreuen Kopie ins Arabische ins Französische im Original angefertigt und vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigt werden müssen.
Studienförderung in Belgien (Anlage 32)
Wenn der Bürge in Belgien wohnt, wird die Deckungszusage von seiner Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Wenn der Bürge im Ausland wohnt, wird die Zahlungsverpflichtung von der belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung seines Wohnsitzes ausgestellt. Das Dokument muss vom Bürgen vor dem Schalterpersonal unterschrieben und von einer Kopie seines Reisepasses, Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und / oder Aufenthaltserlaubnis begleitet werden. Der Agent überprüft die Identität des Bürgen.
Der Bürge muss seinen Nachweis der ordnungsgemäßen und ausreichenden Zahlungsfähigkeit beifügen (die letzten 3 Gehaltsabrechnungen und / oder einen Kontoauszug der letzten 3 Monate, ... sonstige amtliche Einkommensnachweise ).
Wir weisen darauf hin, dass der geförderte Student monatlich umgerechnet 666 € für seine persönlichen Ausgaben haben muss, sonst wird der Hinweis „ausreichende Zahlungsfähigkeit“ nicht auf der Förderung angebracht. / p>
Von der Gemeinde ausgestellte Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.)
Das französische Originaldokument muss vom Gouvernement und dem Außenministerium legalisiert werden. Das Originaldokument in arabischer Sprache muss vom Gouvernement und dem Außenministerium legalisiert werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Bulletin (Nr. 3)
Das französische Original muss vom Außenministerium legalisiert werden. Das arabische Original muss vom Außenministerium beglaubigt werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Urteile
Das arabische Original muss vom Justiz- und Außenministerium legalisiert werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Wohnsitzbescheinigung
Das französische Original muss vom Außenministerium legalisiert werden. Das arabische Original muss vom Außenministerium beglaubigt werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Staatsangehörigkeitsbescheinigung
Das arabische Original muss vom Justiz- und Außenministerium legalisiert werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Sozialstatusbescheinigung
Das arabische Original muss vom Außenministerium legalisiert werden. Bitte fügen Sie eine vom Justizministerium und dem Außenministerium beglaubigte Originalübersetzung bei.
Proxy
Die Person, die ihre Unterschrift legalisieren lässt, muss persönlich anwesend sein. Seine Identität wird vom Agenten am Schalter überprüft. Dem unterschriebenen Dokument muss eine Kopie des Reisepasses, des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Aufenthaltstitels beiliegen.
Ärztliches Attest
Das vom Botschaftsarzt ausgestellte ärztliche Attest muss nicht beglaubigt werden. Es muss nur vom Konsulat unterschrieben werden.
Das heißt, Sie können dieses ärztliche Attest unter Ihren zu legalisierenden Dokumenten ablegen. Das Zertifikat wird Ihnen dann unterschrieben mit den anderen beglaubigten Dokumenten zurückgesandt.
Wenn Sie keine Dokumente zum Legalisieren haben, gehen Sie mit Ihrem Zertifikat zum Konsulat zur Unterschrift.
Beachten Sie, dass das Siegel des tunesischen Außenministeriums Folgendes enthalten muss:
Weitere wichtige Elemente:
Bereiten Sie alle zu legalisierenden Dokumente sorgfältig nach den oben genannten Kriterien vor.
Kontaktieren Sie unser Callcenter unter der Nummer (+216) 31369030, um einen Termin zu vereinbaren oder erstellen Sie Ihr Konto auf unserer Website .
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen, mit allen zu legalisierenden Dokumenten .
ACHTUNG:
Wenn Sie nicht pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen, werden Sie möglicherweise nicht am selben Tag empfangen und haben um den Vorgang erneut zu starten und einen neuen Termin zu vereinbaren.
Wenn Sie zu Ihrem Termin nicht erscheinen, beachten Sie bitte, dass Sie ein neues Konto auf der Website erstellen müssen, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Ein vorzeitiges Kommen ist nicht erforderlich, Sie werden nur pünktlich zu Ihrem Termin empfangen.
Nach dem Empfang und nach Prüfung Ihrer Dokumente zahlen Sie die Servicegebühren und die Kosten der Dokumentenbeglaubigung an der Kasse. p >
Bezüglich der Rücknahme beglaubigter Dokumente: am nächsten Tag von 8.30 bis 15.30 Uhr. Wenn die Einzahlung am Freitag oder s erfolgt am Samstag erfolgt die Auszahlung am Montag von 8:30 bis 15:30 Uhr
Sie können sich auch an das TLScontact-Callcenter wenden, um den Status Ihrer Anfrage zu erfahren.
Um Ihre Dokumente abzuholen, gehen Sie mit dem Zusammenfassungsbogen, dem Original und der Kopie Ihres Personalausweises zum TLScontact Center.
Wenn Sie möchten, dass Dritte Ihre Dokumente für Sie abholen, sollten diese Folgendes haben: